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Key words :
2000 hat sich die vorsteuer für inländische verpflegungsaufwendungen teilweise von 10% auf 14% geändert, diese müssen jeweils für einen abgegrenzten zeitraum der spesenart zugewiesen werden, 2001 wird sie sich nochmals teilweise auf von 10% auf 14% bzw 20% ändern, 9999 muss ein weiteres spesenkürzel -hier exemplarisch bew1 genannt- mit 14%, 9999 muß abgegrenzt und ein neues vorsteuerkennzeichen mit 14% zugeordnet werden, für alle speisen und milchge- tränke angelegt werden, die folgenden reisekosten sind von der änderung betroffen, 2000 bewi mit 10% für alle speisen- und getränkebelege bis 31, 9999 auch für milchmischgetränke und speiseeis genommen werden, die neuangelegten vorsteuerkennzeichen sind den entsprechenden reisespesenarten
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