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Key words :
entsprechend der im vergleich zum jeweiligen vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen entwicklung des grundfreibetrags nach §32a, 'siebtes gesetz zur änderung der pfändungsfreigrenzen' lösung die entsprechenden konstanten der tabelle t511k wurden geändert, siebtes gesetz zur änderung der pfändungsfreigrenzen ursache und voraussetzungen gesetzliche änderung, pfad 'pfändung/abtretung' -> 'wiederkehrende anpassungen' -> 'anpassungen bei gesetzesänderungen der zivilprozeßordnung' entsprechend, ändern sie bitte die konstanten über den img abrechnung deutschland, wurden mit dem 'siebten gesetz zur änderung der pfändungsfreigrenzen' zum 01, der freibetrag bei bevorrechtigten pfändungen ändert sich somit auf 250, künftig sollen die freibeträge alle 2 jahre jeweils zum 01, zpo der freibetrag bei gewöhnlichen pfändungen wurde auf 500, 2003die unpfändbaren freibeträge zur sicherung des existenzminimums
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