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Key words :
t15 arbeitnehmerpauschbetrag t16 sonderausgabenpauschbetrag t17 pauschbetrag für alleinerziehende t18 vorsorgepauschale t19 versorgungsfreibetrag t20 zuschlag zum versorgungsfreibetrag t21 altersentlastungsbetrag t22 zu versteuerndes einkommen t30 lohnsteuer bei besteuerung als sonstiger bezug t31 lohnsteuer bei besteuerung als mehrjähriger bezug t33 die besteuerung erfolgt als &1 bezug t34 maßgebendes erstjahr t35 anzahl monate mit versorgungsbezug t36 laufende versorgungsbezüge t37 voraussichtliche sonstige versorgungsbezüge im erstjahr t38 bislang im jahr gezahlte, arbeitnehmer-pauschbetrag sonderausgabenpauschbetrag pauschbetrag für alleinerziehende vorsorgepauschale versorgungsfreibetrag zuschlag zum versorgungsfreibetrag altersentlastungsbetrag persönlicher freibetrag gemäß lohnsteuerkarte gegenüber dem pap 2008 geändert wurde die berechnung der steuer bei vergütungen für mehrjährige tätigkeit, versteuerung jahrestabelle bei negativem zve p01 besteuerung mehrjähriger bezüge t01 errechnete lohnsteuer t02 errechnete kirchensteuer t03 errechneter solidaritätszuschlag t04 steuerklasse t05 steuertabelle t06 anzahl kinderfreibeträge t07 konfession, versteuerung nach jahrestabelle mit einem fünftel des mehrjährigen bezugs die steuer als sonstiger bezug berechnet sich als differenz der ermittelten lohnsteuer aus schritt 2 und 1, die steuer als mehrjähriger bezug ermittelt sich als fünffache differenz der ermittelten lohnsteuer aus schritt 4 und 3 zuzüglich der differenz aus schritt 3 und schritt 1, durch die übernahme der freibeträge aus schritt 2 bei der steuerberechnung ohne mehrjährigen bezug kann die ermittelte steuer aus schritt 3 von der aus schritt 1 abweichen, diesem fall berechnet sich die besteuerung als mehrjähriger bezug aus der differenz dieses ergebnisses und der lohnsteuer aus schritt 1, t09 erstjahr altersentlastung t10 steuerverfahren t11 steuerbrutto t12 versorgungsbezüge t13 kapitalauszahlung/ abfindung von versorgungsbezügen t14 persönlicher freibetrag, wird die summe aus negativem zu versteuerndem einkommen und einkünften aus mehrjähriger tätigkeit gebildet und durch 5 geteilt, 6c mit beschreibung der manuellen vorarbeitenbei mehrjährigen bezügen lässt sich die steuerberechnung aus dem abrechnungsprotokoll nicht nachvollziehen
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