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Mots Clés :
symptom im zuge der abrechnungsumstellung für die reform der zusatzversorgung konnte aus zeitlichen gründen die versteuerung und verbeitragung der umlagenberechnung noch nicht splittgenau erfolgen, für die abrechnungstabelle t5d5c wurden eingabeüberprüfungen für den prozentsatz des sv-hinzurechnungsbetrags und die zv-bemessungsgrenzen eingerichtet, die bedeutung der lohnarten ist teilweise abhängig von einem korrekten customizing zum altersvermögensgesetz, zum beispiel kann die maximal pauschal versteuerbare umlage bei der vbl-west von 92, die lohnarten /29c und /29d enthalten nur die individuellen hinzurechnungsbeträge für die steuerbrutti /106 bzw, es kann im protokoll bei den dargestellten beträgen zu rundungsdifferenzen kommen, die neue funktionalität dieses hinweises steht über die teilapplikation zvn2 ab dem 01, die den hinzurechnungsbetrag aus individuell zu versteuernden und zu verbeitragenden entgelt enthalten, auch wenn dadurch die lohnartenflut im bereich der zusatzversorgung zunimmt, die beiden neuen lohnarten /29g und /29h sollten im entgeltnachweis zukünftig
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