Solution : https://service.sap.com/sap/support/notes/358608 (Connexion à SAP Service Marketplace requise)
Mots Clés :
feiertags- und nachtarbeit werden im falle ihrer steuerfreiheit nach §3b estg über die /256 grundsätzlich als sonderentgelt, ohne diese wird über lohnart /256 der steuerfreie teil der aufgegebenen primärlohnart von der kumulationslohnart /151 abgezogen, operation operation addwte addcudiese änderungen werden über das diesem hinweis zugeordnete support package ausgeliefert, gleichzeitig wird bei dieser die lohnart /25b für die korrektur der /151 gebildet und entsprechend verarbeitet, operation operation operation operation addwte amt -1 addcu nextr 1 wgtyp=/25bamt -1 addwte addcu 4, dann muß die /151 um diesen betrag nach oben korrigiert werden, dann muß zusätzlich eine korrektur der /150 nach unten erfolgen, müssen sie für die betroffenen lohnarten folgende einstellungen vornehmen, anlegen der neuen lohnart /25b über view v_512w_o, anlegen der neuen lohnart /25a über view v_512w_o
Notes associées :
842933 | ATZ (VKl70:S), Grundlohn §3b und Sonderentgelt bei KGZ |