Solution : https://service.sap.com/sap/support/notes/190573 (Connexion à SAP Service Marketplace requise)
Mots Clés :
berücksichtigung individueller steuerfreibeträge ebenso wie bei der allgemeinen deutschen abrechnung wurden bisher die individuellen steuerfreibeträge eines mitarbeiters bei den fiktivberechnungen zur altersteilzeit über die rechenregel daf1 im teilschema dofa gelöscht, -/fe-/na-zuschlägen vom teilzeitnetto ohne mehrarbeiten bei der berechnung des fiktiven teilzeitnettos ohne mehrarbeiten wird die korrektur des nettobetrags um die steuerfreien anteile aus sonntags- / feiertags- und nachtzuschlägen, anderenfalls beachten sie bitte die unten aufgeführten erläuterungen zu den vorgenommenen änderungen und gleichen sie von ihnen modifizierte abrechnungschemen mit hilfe der detaillierten beschreibungen, diesem hinweis aufgeführten und im lcp ausgelieferten erweiterungen für den öffentlichen dienst beziehen sich im wesentlichen auf die im hinweis 174408 beschriebenen gesetzlichen änderungen, aus diesem grund werden nun die lohnarten /615 und /618 im hauptabrechnungslauf im schema dat0 über die regel dat2 aus den lohnarten /102 und /103 gebildet, weitere begriffe ursache und voraussetzungen sie verwenden das abrechnungsschema d1ka für den öffentlichen dienst deutschland und nutzen die fiktivberechnungen zur altersteilzeit, lösung spielen sie das lcp ein und beachten sie die ausgelieferte release- information für den öffentlichen dienst zur altersteilzeit, diesem fall wird die zuwendung noch entsprechend der vollbeschäftigung gezahlt und darf demzufolge nicht zusätzlich noch aufgestockt werden, änderung der berechnung des gesetzlichen teilzeitnettos ohne mehrarbeiten aufgrund einer änderung der berechnungsvorschriften für das gesetzliche teilzeitnetto, neue lohnarten zur vorgabe eines durchschnittsbetrags für urlaub und krankheit zur vorgabe eines durchschnittsbetrags aus den
Notes associées :
177333 | Altersteilzeit: neue Altersteilzeitlösung |
174408 | HR-DATZ: Abrechnungsliste und gesetzliche Klarstellungen |