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endif ende berechnung ab 2005pit dv8f prüfung selbstzahler kv für lstbcopy dbg1 <-- neupit dv90 p11 abstellen sv-lohnartenprint np sv sv-tabelle drucken, einstellungen für die deüv die deüv-relevanten daten der gefahrtarifstellen und berufsgenossenschaften erfassen sie im einführungsleitfaden unter abrechnung deutschland -> sozialversicherung -> stammdaten -> gesetzliche sozialversicherung -> berufsgenossenschaften, ermittlung der gefahrtarifstelle und der zuständigen berufsgenossenschaft für abrechnungsperioden ab 01/2009 wird die gefahrtarifstelle des mitarbeiters und die zugehörige berufsgenossenschaft auf folgende weise ermittelt, customizing / organisatorische aktivitäten personalbereich berichtswesen legen sie im einführungsleitfaden unter abrechnung deutschland -> personalbereich berichtswesen die berufsgenossenschafts-daten unter teilapplikation bg01, bei fehlenden daten eines personalbereichs aus teilapplikation bg02 kann für einzelne mitarbeiter die zuordnung zur gefahrtarifstelle über infotyp 0029 durchgeführt werden, eine aufteilung der gefahrtarifstellen aus tabelle t5d3b wird weiterhin für alle im infotyp angegebenen gefahrtarifstellen berücksichtigt, wertet ab dem auswertungsjahr 2009 nicht mehr die lohnart /160 zur ermittlung des beitragspflichtigen arbeitsentgelts aus, falls für den dem mitarbeiter zugeordneten personalbereich berichtswesen daten unter teilapplikation bg02 erfaßt sind, gilt der mitarbeiter - trotz vorhandensein einer gefahrtarifstelle aus teilapplikation bg02 - als nicht bg-pflichtig, der abrechnung die zuordnung eines bg-pflichtigen mitarbeiter zu einer oder mehreren gefahrtarifstelle
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